Der Weg zu Ihrer ePrämie 2024!
Go!cash ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber.
Die Kontingente für die ePrämie 2024 sind erschöpft. Hier können Sie sich allerdings noch für die ePrämie 2024 vorregistrieren!
Sollten wir wider erwarten noch ein neues Kontingent für 2024 freischalten können, werden vorregistrierte Kunden per E-Mail kontaktiert. Die Höhe der Prämie kann bei einem neuen Kontingent allerdings von der aktuellen Prämienhöhe abweichen. Durch diese Vorregistrierung entsteht jedenfalls keine Bindung an unseren Partner epuls und Sie können einen neuen Kontingentspreis auch ablehnen, sollte dieser nicht den Erwartungen entsprechen.
Kunden welche sich die ePrämie 2024 bereits gesichert haben sowie Vorregistrierte erhalten rechtzeitig auch die Informationen zur ePrämie 2025.
Wir prüfen Ihre Dokumente!
Bei freiem Kontingent erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihre ePrämie innerhalb der nächsten 14 Tage!
Was ist eine eQuote?
Es werden aus Ihren Ladepunkten und mehrspurigen eKraftfahrzeugen (PKW, LKW, und Busse) eQuoten generiert und gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Dafür bekommen Sie eine jährliche ePrämie!
Warum ist das möglich?
Strommengen, die in mehrspurigen eKraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von eQuoten. Das gilt sowohl für Betreiber von öffentlich- bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen, als auch für Besitzer von eKraftfahrzeugen. Sie können sich damit Ihre THG (Treibhausgas) Einsparungen anrechnen und vergüten lassen.
Infos zur ePrämie 2024
Sie können sich die ePrämie sichern, sobald wir ein freies Kontingent für Sie zur Verfügung haben. Darüber informieren wir Sie gesondert per E-Mail, wenn Sie bei uns (vor-)registriert sind.
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Sofern Sie dem angebotenen Kontingent zustimmen und von uns eine Bestätigung der ePrämie 2024 erhalten, erfolgt die Überweisung automatisch innerhalb von 14 Tagen auf Ihr Konto.
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Das nächste Kontingent ist abhängig von den Verkäufen an die quotenpflichtigen Unternehmen, welche auf die Möglichkeit der eQuoten zurückgreifen. Werden von diesen Unternehmen keine Quoten gekauft, können wir Ihnen leider kein Kontingent zur Verfügung stellen.
Die quotenpflichtigen Unternehmen haben neben der eQuote, mehrere Möglichkeiten, Ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). 2024 bevorzugen die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege und es gibt weniger Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität.
Die quotenpflichtigen Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). Bis dato bevorzugen die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege für das  Berichtsjahr 2024 und es gibt weniger Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität.
Das hängt vom jeweiligen Kontingent und somit von den am Quotenmarkt erzielbaren Preisen ab. Wenn ein Kontingent zur Verfügung steht, informieren wir unsere Kunden, über die Prämienhöhe des verfügbaren Kontingents und es besteht die Möglichkeit sich diese Prämie zu sichern. Sie sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht an epuls gebunden und können die angebotene Prämienhöhe auch ablehnen.
Die Prämienhöhe des letzten Kontingents belief sich auf € 106 pro eFahrzeug.
FAQs
Allgemeines zu eQuoten
Nein, ein Begünstigter darf nur einen Antragsberechtigen pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.
Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die Quote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
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- Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen.
Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert. Mehr Infos zur KVO finden Sie hier.
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- Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.
Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG eQuoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.
Mineralölfirmen unterstützen mit dem Erwerb von eQuoten die Elektromobilität und machen sie so attraktiver. Nebenbei verteuern sich dadurch auch fossile Brennstoffe, was sie für Verbraucher noch unattraktiver macht. So unterstützen Mineralölfirmen indirekt die Mobilitätswende von morgen.
Ja, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid – Antrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es möglich.
Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:
- Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.
- genauere Angaben zu nicht-öffentlichen Ladepunkten finden Sie unter dem Abschnitt “Infos zu Ladestationen”
Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.
FAQs
Infos zu eFahrzeugen
Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.
Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.
Pro eFahrzeug wird zur eindeutigen Identifikation der jeweilige Zulassungsschein benötigt , zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die ePrämie zukommen zu lassen.
a, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid – Antrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es möglich.
Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:
- Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.
Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.
Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).
Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.
Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund wird unser Partner epuls auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.
Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Aufgrund volatiler Marktgegebenheiten ist es uns leider im Moment nicht möglich, Ihnen eine genaue Höhe zu nennen.
FAQs
Infos zu Ladestationen
Aufgrund der Marktgegebenheiten steht für Ladepunkte leider noch kein Kontingent zur Verfügung, weshalb wir Ihnen derzeit noch kein Angebot legen können. Zudem ist die Auswertung des Umweltbundesamtes zur Einreichung der Ladepunkte aus 2023 noch ausständig – diese wird bis spätestens August 2024 abgeschlossen sein.
Sie können Ihre Ladestationen jedoch gerne schon bei uns vorregistrieren. Senden Sie uns dafür eine Nachricht über das Kontaktformular (klicken Sie hier) – anhand Ihrer Mailadresse werden wir Sie vormerken und im Laufe des Jahres zum weiteren Ablauf kontaktieren.
Sollten Sie bereits Anfang des Jahres einen damals gültigen Marktpreis für die verladenen Strommengen von uns genannt bekommen haben, seien Sie sich bewusst, dass dies noch keinen Vertrag darstellt. Erst nach Angebotslegung unsererseits und mit Abschluss unseres Ladestellenvertrages für das Jahr 2024, wickeln wir für Ihre Ladestationen die ePrämie ab.
Beachten Sie: Die Anforderungen zur Abwicklung der ePrämie für Ladestationen können seitens Umweltbundesamt laufend angepasst werden. Vor Vertragsabschluss werden wir Sie über die aktuellen Anforderungen informieren.
Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.
Halb-öffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.
Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.