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Der Weg zu Ihrer ePrämie 2025!

epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber!

Also warten Sie nicht lange und schicken Sie uns jetzt eine Anfrage, um sich die ePrämie 2025 innerhalb kürzester Zeit zu sichern!

Voraussetzungen für eAutobesitzer:

  • Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
  • Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Quote noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.

 

ePrämie 2025 sichern!

Was ist eine eQuote?

Es werden aus Ihren Ladepunkten und mehrspurigen eKraftfahrzeugen (PKW, LKW, und Busse) eQuoten generiert und gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Dafür bekommen Sie eine jährliche ePrämie!

Warum ist das möglich?

Strommengen, die in mehrspurigen eKraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von eQuoten. Das gilt sowohl für Betreiber von öffentlich- bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen, als auch für Besitzer von eKraftfahrzeugen. Sie können sich damit Ihre THG (Treibhausgas) Einsparungen anrechnen und vergüten lassen.

FAQs

Allgemeines zu eQuoten

Ist meine Anfrage kostenlos?

Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der eQuoten, bis hin zur Auszahlung der Prämie auf Ihr Konto.

Was ist eine THG-Quote/eQuote?

Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.

Wie ergibt sich die Höhe der ePrämie?

Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

  • Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen.

Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.

  • Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Wie sieht es mit der ePrämie 2024 aus?

Leider haben wir für das Prämienjahr 2024 kein Angebot mehr!

Die quotenpflichtigen Unternehmen haben neben der eQuote, mehrere Möglichkeiten, ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). 2024 bevorzugten die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege weshalb kein Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität besteht.

Darf ich die ePrämie bei mehreren Anbietern zugleich beantragen?

Nein, ein Begünstigter darf nur einen Antragsberechtigen pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.

Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die Quote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.

Wie kommt es zu einer Doppelanmeldung?

Wenn die Anmeldung bzw. Einreichung der eQuote Ihres eFahrzeuges von mehreren Antragstellern für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr eingereicht wurde, spricht man von einer Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung.

Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung) verbietet die Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Eine Doppelanmeldung bedeutet somit einen Verstoß gegen unsere AGB wodurch die ausbezahlte ePrämie rückgefordert werden muss.

Kann ich auch meine Ladepunkte anmelden?

Ja das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren und sich dadurch für ein Angebot unverbindlich vormerken!

Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.

Infos zu eFahrzeugen

Sie wollen weitere Information zum Thema ePrämien und eQuoten? Dann klicken Sie hier!

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind. Beachten Sie, dass pro Jahr ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss!

Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Die aktuelle Prämienhöhe finden Sie in unserem Registrierungsprozess.

Wann wird meine ePrämie ausbezahlt?

Wir arbeiten mit einem sogenannten Kontingentsmodell. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der ePrämie nur bei vorhandenem THG-Kontingent (Treibhausgas-Kontingent) durchgeführt wird. Die THG-Kontingente (Treibhausgas-Kontingente) richten sich nach den Verkäufen auf dem Quotenmarkt.

Wir kommen auf unsere Kunden zu, sobald ein freies THG-Kontingent bereitsteht. Danach wird die ePrämie wie gewohnt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten ausbezahlt.

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die ePrämie zukommen zu lassen.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.

Kann ich mehrere eFahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.

Infos zu Ladestationen

Beachten Sie: Die Anforderungen zur Abwicklung der ePrämie für Ladestationen können seitens Umweltbundesamt laufend angepasst werden. Vor Vertragsabschluss werden wir Sie über die aktuellen Anforderungen informieren.

Kontakt:

Telefon: 05 0180 900

E-Mail: office@epuls.at

Hier sind die wichtigsten Informationen, welche Sie zu nicht-öffentlichen Ladepunkten/ Plug-In-Hybrid aufbringen müssen.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen werden, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer (Seriennummer)
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (UI-Nummer/Seriennummer).
Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Aktuell haben wir kein Angebot für Ladestellen. Sie können sich allerdings schon heute vorregistrieren. Wir informieren Sie sobald wir wieder ein Angebot für Ladestellen verfügbar haben!

Hier sind die wichtigsten Informationen, welche Sie zu halb-öffentlichen Ladepunkten aufbringen müssen.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (optional EVSE-ID/Seriennummer).
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr halb-öffentlicher Ladepunkt NICHT im Ladestellenverzeichnis eingetragen ist.
  • Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt ist durch Fotos und Lageplan auf Nachfrage nachzuweisen. Ebenso muss der Betrieb eines halb-öffentlichen Ladepunktes durch Belege gemäß Gewerbeordnung, dem Baurecht oder dem Elektrotechnikrecht nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer
Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halböffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Hier sind die wichtigsten Informationen, welche Sie zu öffentlichen Ladepunkten aufbringen müssen.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Falls Sie über keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte im Ladestellenverzeichnis anmelden – das können Sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID

 

Für welches Jahr kann ich eine ePrämie beantragen?

Momentan können Sie ePrämien für das Kalenderjahr 2025 beantragen.

Sofern Sie sich bereits bei uns mit Ihren Ladepunkten registriert haben, erhalten Sie laufend die aktuellsten Informationen über die ePrämie für Ladepunkte.

Kann ich mehrere Ladestationen anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an.

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet grundsätzlich ein bis zweimal pro Kalenderjahr statt je nach Vertragsbedingungen.

Solange Sie offizieller Betreiber eines Ladepunkts sind, können Sie die ePrämie beantragen. Die Verfügbarkeit von ePrämien inkl. deren Höhe ist von den Entwicklungen am THG-Quotenmarkt abhängig.

Beachten Sie, dass pro Jahr ein neuer Vertrag für Ihre Ladepunkte abgeschlossen werden muss.

Was gilt NICHT als Nachweis für verladene Strommengen?

Nachweise zu verladenen Strommengen beispielsweise von mobilen Wallboxen, intelligenten Ladekabel, sowie einfachen Stromzählern werden vom Umweltbundesamt nicht akzeptiert und können von uns daher nicht angenommen werden!

Was gilt als Nachweis für verladene Strommengen?

Die Voraussetzungen für nachweislich gemessene Strommengen sind unter anderem:

  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID (EU-Messgeräterichtlinie, Measurement Instruments Directive, RL 2014/32/EU) konformen Stromzählers oder gleichwertigen bzw. besseren Zählers

(z.B. Zähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht – ME-Zähler).

  • Nachvollziehbare Aufzeichnungen von Einzelladevorgängen (automatisierte, produktseitige und nicht manipulierbare Aufzeichnungen der Ladestation), welche die an elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge abgegebene energetische Menge in kWh dokumentiert.

Dazu zählen z.B. technische Produktdatenblätter oder schriftliche Bestätigungen des Herstellers.