Der Weg zu Ihrer ePrämie 2026!
epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber!
Also warten Sie nicht lange und schicken Sie uns jetzt eine Anfrage, um sich die ePrämie 2026 innerhalb kürzester Zeit zu sichern!
Voraussetzungen für eAutobesitzer:
- Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
- Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Quote noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.
Wir prüfen Ihre Dokumente!
Sie erhalten nach positiver Prüfung Ihre ePrämie innerhalb der nächsten 14 Tage!
Was ist eine eQuote?
Es werden aus Ihren Ladepunkten und mehrspurigen eKraftfahrzeugen (PKW, LKW, und Busse) eQuoten generiert und gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Dafür bekommen Sie eine jährliche ePrämie!
Warum ist das möglich?
Strommengen, die in mehrspurigen eKraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von eQuoten. Das gilt sowohl für Betreiber von öffentlich- bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen, als auch für Besitzer von eKraftfahrzeugen. Sie können sich damit Ihre THG (Treibhausgas) Einsparungen anrechnen und vergüten lassen.

Wer hat in Österreich Anspruch auf ePrämien?
FAQs
Allgemeines zu eQuoten
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.
Mineralölunternehmen, welche fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in Verkehr bringen, sind durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu reduzieren. Diese THG-Quoten können die sogenannten quotenpflichtigen Unternehmen aus CO2-Einsparungsmaßnahmen innerhalb des Verkehrssektors (z.B. Elektroautos) zukaufen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den verpflichteten Unternehmen Strafzahlungen.
Durch die THG-Quote entsteht somit ein Umlagerungsverfahren. Mineralölunternehmen unterstützen dabei all jene finanziell, die heute schon emissionsfrei unterwegs sind.
Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:
1. Der Marktpreis für THG-Quoten.
Bei der ePrämie handelt es sich um einen Marktpreis, welcher von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und nicht vom Staat festgelegt wird. Quotenpflichtige Mineralölunternehmen suchen jährlich eine bestimmte Menge an THG-Quoten und bedienen sich je nach Verfügbarkeit anderer alternativer Kraftstoffe (z. B. Biokraftstoffe), auch an den sogenannten eQuoten aus der E-Mobilität – wodurch später die ePrämie entsteht.
Der Marktpreis ist zudem durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert.
2. Der Zeitraum, wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war.
War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der THG-Quoten, bis hin zur Auszahlung der ePrämie auf Ihr Konto.
Wenn die Anmeldung Ihres eFahrzeuges beim Umweltbundesamt von mehreren Antragstellern bzw. THG-Anbietern für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr vorgenommen wurde, spricht man von einer Mehrfachanmeldung oder auch Überschneidung.
Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung) verbietet die Doppel- oder Mehrfachanmeldung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Die ePrämie von epuls gebührt nur in voller Höhe, wenn es zu keiner Mehrfachanmeldung/Überschneidung kommt.
Ja, das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren und sich dadurch für ein Angebot unverbindlich vormerken.
Aufgrund spezieller Anforderungen bei Ladepunkten sowie begrenzter Kapazitäten ist nicht in jedem Fall eine Vergütung möglich. Erkundigen Sie sich gerne bei uns nach Ihren Möglichkeiten!
Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.
Nein, ein Begünstigter (eAutobesitzer oder Ladestellenbetreiber) darf nur einen Antragsberechtigen (THG-Anbieter) pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der THG-Quote beauftragen. Somit dürfen Sie Ihre eFahrzeuge und/oder Ladepunkte nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren. Dies wird bei Kontrollen im Folgejahr kontrolliert.
Beachten Sie, dass die verschiedenen Anbieter unterschiedliche Begrifflichkeiten für diesen Service verwenden wie z.B. ePrämie, THG-Prämie, THG-Quote, eQuote, CO2-Prämie, Ladestellenbonus etc. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie gerne bei uns nach.
Infos zu eFahrzeugen
Sie wollen weitere Information zum Thema ePrämien und eQuoten? Dann klicken Sie hier!
Sie können sich einmal pro Kalenderjahr für eine ePrämie registrieren solange Sie Zulassungsbesitzer eines eFahrzeuges sind.
Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Die aktuelle Prämienhöhe finden Sie in unserem Registrierungsprozess.
Wir arbeiten mit einem sogenannten Kontingentsmodell. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der ePrämie nur bei vorhandenem THG-Kontingent (Treibhausgas-Kontingent) durchgeführt wird. Die THG-Kontingente (Treibhausgas-Kontingente) richten sich nach den Verkäufen auf dem Quotenmarkt.
Wir kommen auf unsere Kunden zu, sobald ein freies THG-Kontingent bereitsteht. Danach wird die ePrämie wie gewohnt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten ausbezahlt.
Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie über Ihre eFahrzeuge (z. B. Elektro-Busse oder E-LKW) eine große Strommenge verladen. Gerne besprechen wir Ihre Möglichkeiten.
Pro eFahrzeug benötigen wir die Vorder- und Rückseite des Zulassungsscheins Teil 1 (ist im Fahrzeug mitzuführen).
Bei Firmenzulassungen ist zusätzlich eine Zeichnungsberechtigung oder eine entsprechende Vollmacht erforderlich.
Damit wir die ePrämie auszahlen können, benötigen wir außerdem Ihre Bankverbindung.
Grundsätzlich gilt der Zulassungsbesitzer als Begünstigter für die ePrämie. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachsehen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.
Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.
Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).
Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.
Infos zu Ladestationen
Beachten Sie: Die Anforderungen zur Abwicklung der ePrämie für Ladestationen können seitens Umweltbundesamt laufend angepasst werden. Vor Vertragsabschluss werden wir Sie über die aktuellen Anforderungen informieren.
Kontakt:
Telefon: 05 0180 900
E-Mail: office@epuls.at
- Der Ladepunkt verfügt über einen MID-konformen oder besseren Stromzähler (eichrechtskonform).
- Der Ladepunkt verfügt über Aufzeichnungen zu den Einzelladevorgängen bestehend aus:
- Beginn-Ende
- Dauer
- verladene kWh
- Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID
- Die Angabe der eFahrzeuge, welche überwiegend an diesem Ladepunkt geladen werden sowie die entsprechenden Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
- Zusätzlich bedarf eines Fotos des Typenschildes (klebt auf dem Ladepunkt) sowie eines Nachweises über die Existenz des Ladepunkts und Ihre Betreibereigenschaft (z.B. Installationsbestätigung, Kaufrechnung, Abnahmeprotokoll etc.)
Aktuell haben wir kein Angebot für Ladestellen. Sie können sich allerdings schon heute vorregistrieren. Wir informieren Sie sobald wir wieder ein Angebot für Ladestellen verfügbar haben!
- Der Ladepunkt verfügt über einen MID-konformen oder besseren Stromzähler (eichrechtskonform).
- Der Ladepunkt verfügt über Aufzeichnungen zu den Einzelladevorgängen bestehend aus:
- Beginn-Ende
- Dauer
- verladene kWh
- Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID
- Die Angabe der eFahrzeuge, welche überwiegend an diesem Ladepunkt geladen werden sowie die entsprechenden Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
- Der Ladepunkt darf NICHT im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert sein.
- Zusätzlich bedarf eines Fotos des Typenschildes (klebt auf dem Ladepunkt) sowie eines Nachweises über die Existenz des Ladepunkts und Ihre Betreibereigenschaft (z.B. Installationsbestätigung, Kaufrechnung, Abnahmeprotokoll etc.)
- Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt ist durch Fotos und Lageplan nachzuweisen.
Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladestation, wie sie z.B. von Stromanbietern oder Ladestellenanbietern bereitgestellt werden. Hier kann jeder jederzeit sein eFahrzeug aufladen.
Halb-öffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (z.B. Kundenparkplätze oder Hotelgäste).
Nicht-öffentliche Ladestationen sind z.B. Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind oder Ladestationen welche ausschließlich für den Firmenfuhrpark zur Verfügung stehen.
- Der Ladepunkt verfügt über einen MID-konformen oder besseren Stromzähler (eichrechtskonform).
- Der Ladepunkt verfügt über Aufzeichnungen zu den Einzelladevorgängen bestehend aus:
- Beginn-Ende
- Dauer
- verladene kWh
- Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID
- Der Ladepunkt sind im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert. Falls Sie über keine EVSE-ID verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte im Ladestellenverzeichnis anmelden – das können Sie hier machen. Hier wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
- Zusätzlich bedarf eines Fotos des Typenschildes (klebt auf dem Ladepunkt) sowie eines Nachweises über die Existenz des Ladepunkts und Ihre Betreibereigenschaft (z.B. Installationsbestätigung, Kaufrechnung, Abnahmeprotokoll etc.)
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an.
Nachweise zu verladenen Strommengen beispielsweise von mobilen Wallboxen, intelligenten Ladekabel, sowie einfachen Stromzählern werden vom Umweltbundesamt nicht akzeptiert und können von uns daher nicht angenommen werden.
Die Voraussetzungen für nachweislich gemessene Strommengen sind unter anderem:
- Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID–konformen Stromzählers oder gleichwertigen bzw. besseren Zählers z.B. Zähler entsprechend dem deutschen Mess- und Eichrecht – ME-Zähler.
- Nachvollziehbare Aufzeichnungen von Einzelladevorgängen (automatisierte, produktseitige und nicht manipulierbare Aufzeichnungen der Ladestation), welche die an elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge abgegebene energetische Menge in kWh dokumentiert.