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So sichern Sie sich Ihre ePrämie!

Hier können Sie mit Ihrem eFahrzeug Geld verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber.

Melden Sie sich jetzt bei uns an und erhalten in wenigen Schritten Ihre ePrämie pro eFahrzeug und Kalenderjahr.

Was sind eQuoten?

Was ist eine eQuote?

Es werden aus Ihren Ladepunkten und mehrspurigen eKraftfahrzeugen (PKW, LKW, und Busse) eQuoten generiert und gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Dafür bekommen Sie eine jährliche ePrämie!

Warum ist das möglich?

Strommengen, die in mehrspurigen eKraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von eQuoten. Das gilt sowohl für Betreiber von öffentlich- bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen, als auch für Besitzer von eKraftfahrzeugen. Sie können sich damit Ihre THG (Treibhausgas) Einsparungen anrechnen und vergüten lassen.

FAQs

Allgemeines zu eQuoten

Darf ich die ePrämie bei mehreren Anbietern zugleich beantragen?

Nein, ein Begünstigter darf nur einen Antragsberechtigen pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.

Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die Quote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.

Wie ergibt sich die Höhe der ePrämie?

Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

    • Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen.

Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert. Mehr Infos zur KVO finden Sie hier.

    • Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Ist meine Anfrage kostenlos?

Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.

Was ist eine eQuote?

Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG eQuoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.

Wie tragen eQuoten dazu bei, Emissionen zu reduzieren?

Mineralölfirmen unterstützen mit dem Erwerb von eQuoten die Elektromobilität und machen sie so attraktiver. Nebenbei verteuern sich dadurch auch fossile Brennstoffe, was sie für Verbraucher noch unattraktiver macht. So unterstützen Mineralölfirmen indirekt die Mobilitätswende von morgen.

Bekomme ich auch für ein Hybrid-Fahrzeug eine ePrämie?

Ja, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu k̦nnen, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid РAntrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es m̦glich.

Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.
  • genauere Angaben zu nicht-öffentlichen Ladepunkten finden Sie unter dem Abschnitt “Infos zu Ladestationen”

Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.

FAQs

Infos zu eFahrzeuge

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug wird zur eindeutigen Identifikation der jeweilige Zulassungsschein benötigt , zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die ePrämie zukommen zu lassen.

Bekomme ich auch für ein Hybrid-Fahrzeug eine ePrämie?

a, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu k̦nnen, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid РAntrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es m̦glich.

Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.

Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund wird unser Partner epuls auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Aufgrund volatiler Marktgegebenheiten ist es uns leider im Moment nicht möglich, Ihnen eine genaue Höhe zu nennen.

FAQs

Infos zu Ladestationen

Aufgrund der Marktgegebenheiten steht für Ladepunkte leider noch kein Kontingent zur Verfügung, weshalb wir Ihnen derzeit noch kein Angebot legen können. Zudem ist die Auswertung des Umweltbundesamtes zur Einreichung der Ladepunkte aus 2023 noch ausständig – diese wird bis spätestens August 2024 abgeschlossen sein.

Sie können Ihre Ladestationen jedoch gerne schon bei uns vorregistrieren. Senden Sie uns dafür eine Nachricht über das Kontaktformular (klicken Sie hier) – anhand Ihrer Mailadresse werden wir Sie vormerken und im Laufe des Jahres zum weiteren Ablauf kontaktieren.

Sollten Sie bereits Anfang des Jahres einen damals gültigen Marktpreis für die verladenen Strommengen von uns genannt bekommen haben, seien Sie sich bewusst, dass dies noch keinen Vertrag darstellt. Erst nach Angebotslegung unsererseits und mit Abschluss unseres Ladestellenvertrages für das Jahr 2024, wickeln wir für Ihre Ladestationen die ePrämie ab.

Beachten Sie: Die Anforderungen zur Abwicklung der ePrämie für Ladestationen können seitens Umweltbundesamt laufend angepasst werden. Vor Vertragsabschluss werden wir Sie über die aktuellen Anforderungen informieren.

Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halb-öffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.