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So sichern Sie sich Ihre ePrämie!

Hier können Sie mit Ihrem eFahrzeug Geld verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber.

Melden Sie sich jetzt bei uns an und erhalten in wenigen Schritten Ihre THG ePrämie von € 388,- pro eFahrzeug und Kalenderjahr.

Was sind eQuoten?

Was ist eine THG Quote?

Es werden aus Ihren Ladepunkten und mehrspurigen eKraftfahrzeugen (PKW, LKW, und Busse) eQuoten bzw. THG eQuoten generiert und gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Dafür bekommen Sie eine jährliche THG ePrämie!

Warum ist das möglich?

Strommengen, die in mehrspurigen eKraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von THG eQuoten (Treibhausgas Quoten). Das gilt sowohl für Betreiber von öffentlich- bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen, als auch für Besitzer von eKraftfahrzeugen. Sie können sich damit Ihre THG Einsparungen anrechnen und vergüten lassen.

FAQs

Allgemeines zu eQuoten

Darf ich die THG-ePrämie bei mehreren Anbietern zugleich beantragen?

Nein, ein Begünstigter darf nur einen Antragsberechtigen pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.

Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die Quote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.

Wie ergibt sich die Höhe der ePrämie?

Die Höhe der THG ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

  • Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen. Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Strafzahlungen geregelt.
  • Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug beispielsweise das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle THG ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage.

Bitte beachten Sie auch, dass der Preis unterjährig nicht nur steigen und sinken kann, sondern der Quotenmarkt auch zur Gänze gesättigt sein kann. Also schnell sein lohnt sich!

Ist meine Anfrage kostenlos?

Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos.

Was ist eine THG-Quote / eQuote?

Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG eQuoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.

Wie tragen THG eQuoten dazu bei, Emissionen zu reduzieren?

Mineralölfirmen unterstützen mit dem Erwerb von THG eQuoten die Elektromobilität und machen sie so attraktiver. Nebenbei verteuern sich dadurch auch fossile Brennstoffe, was sie für Verbraucher noch unattraktiver macht. So unterstützen Mineralölfirmen indirekt die Mobilitätswende von morgen.

Bekomme ich auch für ein Hybrid-Fahrzeug eine THG ePrämie?

Ja, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass von nun an nicht nur eFahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid – Antrieb antragsberechtigt sind. Eine Anpassung des Umweltbundesamtes macht es möglich.

Die einzigen Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie müssen überwiegend 50% an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die Lademenge nachweisen können.
  • genauere Angaben zu nicht-öffentlichen Ladepunkten finden Sie unter dem Abschnitt “Infos zu Ladestationen”

Falls Sie einen Plug-In-Hybrid anmelden wollen, klicken Sie HIER.

FAQs

Infos zu eFahrzeuge

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere THG ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug wird zur eindeutigen Identifikation der jeweilige Zulassungsschein benötigt , zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die THG ePrämie zukommen zu lassen.

Bekomme ich auch für ein Hybrid-Fahrzeug eine THG ePrämie?

Nein leider nicht THG ePrämien bekommt man aktuell nur für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (egal ob LKW, PKW).

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß der AGB haben Sie die Pflicht, unserem Partner epuls, unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund wird unser Partner epuls auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind.

Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer THG ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Sind Sie beispielsweise schon das ganze Kalenderjahr über Zulassungsbesitzer des eKraftfahrzeuges erhalten Sie die maximale Prämie von 388 €.

FAQs

Infos zu Ladestationen

Hier sind die Angaben, die zur Einreichung von nicht-öffentlichen Ladepunkten/ Plug-In-Hybriden notwendig sind.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen werden, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer (Seriennummer)
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (UI-Nummer/Seriennummer).
Wie hoch fällt meine THG ePrämie aus?

Pro kWh Strom, welche an einem Ladepunkt abgegeben wurde bekommen Sie eine THG ePrämie von ca. 25 ct, abhängig von den momentanen Marktpreisen.

Hier sind die Angaben, die zur Einreichung von halb-öffentlichen Ladepunkten notwendig sind.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (optional EVSE-ID/Seriennummer).
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr halb-öffentlicher Ladepunkt NICHT im Ladestellenverzeichnis eingetragen ist.
  • Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt ist durch Fotos und Lageplan auf Nachfrage nachzuweisen. Ebenso muss der Betrieb eines halb-öffentlichen Ladepunktes durch Belege gemäß Gewerbeordnung, dem Baurecht oder dem Elektrotechnikrecht nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer
Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halb-öffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Hier sind die Angaben, die zur Einreichung von öffentlichen Ladepunkten notwendig sind.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Falls Sie über keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte im Ladestellenverzeichnis anmelden – das können Sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID
Für welches Jahr kann ich eine THG ePrämie beantragen?

Momentan können Sie ePrämien für das laufende Kalenderjahr 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Um die genaue Höhe Ihrer THG ePrämie feststellen zu können, müssen wir nach Jahreswechsel von Ihnen die exakte verladene Menge an kWh Strom pro Ladepunkt und Kalenderjahr 2023 erfassen. Diesbezüglich werden wir noch Anfang 2024 an Sie herantreten, sofern Sie schon bei uns registriert sind.

Wann wird die ePrämie für meine Ladepunkte ausbezahlt?

Als Betreiber öffentlicher, halb-öffentlicher, sowie nicht-öffentlicher Ladestationen können Sie sich jederzeit bei uns melden und die verladenen Strommengen, sowie die entsprechenden Nachweise bei uns vormerken.

Sobald rechtlich klargestellt wird wie die Nachweise zu den Aufzeichnungen aus den Ladepunkten zu erfolgen haben, melden wir uns verlässlich bei Ihnen und klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf.

Allerdings müssen wir dann bis Jahresende warten, um die genaue jährliche verladene Strommenge Ihrer Ladepunkte (in kWh) erheben zu können.

Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie 2024 mit einer Überweisung der ePrämie auf Ihr Konto rechnen.

Kann ich mehrere Ladestationen anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an.

Wie oft wird die THG ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten und die genaue Menge an verladenen Strom erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Betreiber einer oder mehrerer Ladepunkte sind.

Welche Punkte muss ich beachten, wenn ich einen Ladepunkt von Fronius oder Keba besitze?

Sollten Sie einen Ladepunkt von Keba haben, stellen Sie sicher, dass Sie Ladevorgänge vom ganzen Jahr nachweisen können.

Einige Modell können nur die letzten 200 Ladevorgänge abspeichern, sollte das bei Ihnen der Fall sein, stellen Sie sicher, dass Sie spätestens alle 200 Ladevorgänge eine Speicherung laut Vorgaben des Umweltbundesamtes vornehmen.

Mit der Beantragung der ePrämie über den Ladepunkt, muss der Antragsteller sicherstellen, dass jeder einzelne Ladevorgang im beantragten Kalenderjahr nachgewiesen werden kann.

Sollten Sie einen Ladepunkt von Fronius haben, stellen Sie sicher, dass dieser nicht unter die Modellreihe „Wattpilot“ fällt, da diese Modellreihe KEIN MID-Zertifikat besitzt und auch nicht nachgerüstet werden kann.