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Der Weg zu Ihrer ePrämie 2025!

epuls ist Ihre Plattform, um mit Ihrem eFahrzeug oder Ihrer Ladestation Geld zu verdienen. So schützen Sie nicht nur das Klima, sondern bekommen auch etwas dafür – Ganz egal ob eAuto-Besitzer oder Ladestellenbetreiber!

Also warten Sie nicht lange und schicken Sie uns jetzt eine Anfrage, um sich die ePrämie 2025 innerhalb kürzester Zeit zu sichern!

Voraussetzungen für eAutobesitzer:

  • Sie sind Zulassungsbesitzer, oder sind bevollmächtigt einen Antrag zu stellen.
  • Sie haben die ePrämie bzw. die THG-Quote noch nicht über einen anderen Anbieter eingereicht.

 

ePrämie 2025 sichern!

Was ist eine eQuote?

Es werden aus Ihren Ladepunkten und mehrspurigen eKraftfahrzeugen (PKW, LKW, und Busse) eQuoten generiert und gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Dafür bekommen Sie eine jährliche ePrämie!

Warum ist das möglich?

Strommengen, die in mehrspurigen eKraftfahrzeugen eingesetzt werden, können als nachhaltige Kraftstoffe zertifiziert werden und steigern dadurch ihren Wert in Form von eQuoten. Das gilt sowohl für Betreiber von öffentlich- bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladestationen, als auch für Besitzer von eKraftfahrzeugen. Sie können sich damit Ihre THG (Treibhausgas) Einsparungen anrechnen und vergüten lassen.

FAQs

Allgemeines zu eQuoten

Ist meine Anfrage kostenlos?

Ja. Ihre Anfrage ist für Sie völlig kostenlos. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess von der Aufbereitung Ihrer Daten, über die Zertifizierung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Verkauf der eQuoten, bis hin zur Auszahlung der Prämie auf Ihr Konto.

Was ist eine THG-Quote/eQuote?

Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG-Quoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr, um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.

Wie ergibt sich die Höhe der ePrämie?

Die Höhe der ePrämie richtet sich grundsätzlich nach zwei wesentlichen Faktoren:

  • Die am Markt erzielbaren Quotenpreise und -mengen.

Diese sind durch die Vorgaben der Kraftstoffverordnung (KVO) wie z. B. die Ausgleichszahlungen von Mineralölunternehmen limitiert. Mehr Infos zur KVO finden Sie hier.

  • Der Zeitraum wie lange das eFahrzeug im Kalenderjahr auf Sie zugelassen war. War das eFahrzeug das ganze Jahr auf Sie zugelassen, erhalten Sie die volle ePrämie. Ansonsten erhalten Sie den aliquoten Anteil gemäß der Zulassungstage (z.B. aufgrund unterjährigem Kauf oder Verkauf des eFahrzeugs).
Wie sieht es mit der ePrämie 2024 aus?

Leider haben wir für das Prämienjahr 2024 kein Angebot mehr!

Die quotenpflichtigen Unternehmen haben neben der eQuote, mehrere Möglichkeiten, Ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). 2024 bevorzugten die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege und weshalb kein Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität besteht.

Darf ich die ePrämie bei mehreren Anbietern zugleich beantragen?

Nein, ein Begünstigter darf nur einen Antragsberechtigen pro Kalenderjahr mit der Abwicklung der eQuote beauftragen.

Sollten Sie bereits bei einem anderen Anbieter die eQuote beantragt haben, dürfen Sie im selben Jahr die Quote nicht mit jemand anders abwickeln, obgleich es sich um den Pauschalwert des Fahrzeuges handelt oder einen Ladepunkt. Natürlich dürfen Sie ein Fahrzeug oder einen Ladepunkt auch immer nur bei einem Anbieter pro Kalenderjahr registrieren.

Wie kommt es zu einer Doppelanmeldung?

Wenn die Anmeldung bzw. Einreichung der eQuote Ihres eFahrzeuges von mehreren Antragstellern für den gleichen Zeitraum in einem Kalenderjahr eingereicht wurde, spricht man von einer Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung.

Das zugrundeliegende Gesetz (Kraftstoffverordnung) verbietet die Doppel- bzw. Mehrfacheinreichung. Diese Regelung ist auch im epuls Registrierungsprozess, sowie in Punkt 8 unserer AGB verankert. Eine Doppelanmeldung bedeutet somit einen Verstoß gegen unsere AGB wodurch die ausbezahlte ePrämie rückgefordert werden muss.

Kann ich auch meine öffentlichen, halb-öffentlichen, oder nicht-öffentlichen Ladepunkte anmelden?

Ja das ist möglich. Aktuell können Sie Ihre Ladepunkte bei uns kostenlos vorregistrieren!

Die wichtigsten Informationen, welche Sie zum Einreichen aufbringen müssen, finden Sie hier.

Infos zur ePrämie 2024

Gibt es noch eine ePrämie 2024?

Leider gibt es für das Prämienjahr 2024 keine ePrämien mehr. Es wird auch kein weiteres Kontingent folgen.

Allerdings können Sie sich schon jetzt für die ePrämie 2025 anmelden und € 82 erhalten!

Warum gibt es seit 2024 Schwierigkeiten mit der ePrämie?

Die quotenpflichtigen Unternehmen haben neben der eQuote, mehrere Möglichkeiten, Ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). 2024 bevorzugen die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege und es gibt weniger Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität.

Was bedeutet vorregistriert?

Als Bestandskunde (= 2023 eine ePrämie von epuls erhalten) sind Sie automatisch vorregistriert für das Jahr 2024. Als Neukunde erhalten Sie nach Vollendung der Vorregistrierung die Bestätigung, dass Sie vorregistriert sind.

Die Vorregistrierung ist nichts anderes, als dass Sie Interesse zeigen, die ePrämie 2024 über epuls zu beziehen. Sobald Sie in ein Kontingent fallen, fragen wir Sie, ob Sie den zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Preis akzeptieren. Bis dahin sind Sie durch die Vorregistrierung nicht an uns gebunden.

Was versteht man unter Kontingent?

Kontingent bedeutet, dass immer nur eine begrenzte Anzahl an ePrämien ausbezahlt werden kann. Die Kontingente selbst richten sich nach den Verkäufen an die quotenpflichtigen Unternehmen. Die Menge und Höhe der ePrämien eines Kontingents sind abhängig vom jeweiligen Quotenverkauf.

Wann kommt das nächste Kontingent?

Für 2024 wird es leider kein weiteres Kontingent geben.

Allerdings kann man sich schon jetzt für die Prämie 2025 registrieren und € 82 erhalten.

Warum werden 2024 so wenig eQuoten gekauft?

Die quotenpflichtigen Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Einsparungsziele zu erreichen (z. B. HVO – hydriertes Pflanzenöl). Bis dato bevorzugen die quotenpflichtigen Unternehmen diese alternativen Wege für das  Berichtsjahr 2024 und es gibt weniger Interesse an der eQuote aus der Elektromobilität.

Kann ich Anbieter wechseln?

Wenn Sie lieber bei einem anderen Anbieter auf Ihre ePrämie warten möchten, können Sie dies selbstverständlich auch tun. Durch die Vorregistrierung bei epuls sind Sie jedenfalls nicht an uns gebunden! Erst wenn wir ein freies Kontingent für Sie zur Verfügung haben und wir Ihnen die ePrämie anbieten, haben Sie die Chance, sich diese über epuls zu sichern – erst nach Ihrer Annahme sind Sie ausschließlich für das jeweilige Kalenderjahr an uns gebunden.

Infos zu eFahrzeugen

Sie wollen weitere Information zum Thema ePrämien und eQuoten? Dann klicken Sie hier!

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten erheben. Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Fahrzeughalter eines eFahrzeuges sind. Beachten Sie, dass pro Jahr ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss!

Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Die Höhe Ihrer ePrämie richtet sich aliquot nach der Dauer Ihrer Zulassung im laufenden Kalenderjahr und den aktuellen Marktpreisen. Die aktuelle Prämienhöhe finden Sie in unserem Registrierungsprozess.

 

Wann wird meine ePrämie ausbezahlt?

Wir arbeiten mit einem sogenannten Kontingentsmodell. Das bedeutet, dass eine Auszahlung der ePrämie nur bei vorhandenem THG-Kontingent (Treibhausgas-Kontingent) durchgeführt wird. Die THG-Kontingente (Treibhausgas-Kontingente) richten sich nach den Verkäufen auf dem Quotenmarkt.

Wir kommen auf unsere Kunden zu, sobald ein freies THG-Kontingent bereitsteht. Danach wird die ePrämie wie gewohnt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher Überprüfung Ihrer angegebenen Daten ausbezahlt.

Welche eFahrzeuge kann ich registrieren?

Neben PKW und Bussen (Fahrzeugklasse M) ist die Registrierung auch für LKW (Fahrzeugklasse N) und zweispurige Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Um die Fahrzeugklasse herausfinden zu können, sehen sie am besten in ihrem Zulassungsschein in der Zeile J nach.

Leider ist es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht wie in Deutschland möglich, dass höhere ePrämien für LKW oder Busse ausbezahlt werden können.

Welche Angaben zu meinem eFahrzeug müssen für eine erfolgreiche Registrierung getätigt werden?

Pro eFahrzeug benötigen wir zur eindeutigen Identifikation den jeweiligen Zulassungsschein, zusätzlich erfordert es die Aufnahme weniger persönlicher Daten, unter anderem den Bankdaten, um Ihnen die ePrämie zukommen zu lassen.

Mein eFahrzeug ist geleast, kann ich mich trotzdem anmelden?

Grundsätzlich gilt der Fahrzeughalter als ePrämien Berechtigter. Da es unterschiedliche Leasingverträge gibt, können entweder Sie oder Ihr Leasinggeber berechtigt sein. Das finden Sie ganz einfach heraus in dem Sie in Ihrem Zulassungsschein nachschauen wessen Vor- bzw. Nachname (Feld C.1.1. und C.1.2.) eingetragen ist.

Wenn Sie das sind – Gratulation! Melden Sie sich über unser Registrierungsportal bei uns an und Sie werden Ihre ePrämie erhalten. Ansonsten müssen Sie vorher noch Halter eines eKraftfahrzeuges werden.

Kann ich mehrere eKraftfahrzeuge anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer eKraftfahrzeuge an.

Was passiert wenn ich mein eFahrzeug unterjährig abmelde?

Gemäß unserer AGB haben Sie die Pflicht uns unaufgefordert über die Abmeldung (mit beispielsweise einem Abmeldungsbescheid) Ihres eFahrzeuges zu informieren. Der Vertrag darf daraufhin als gekündigt betrachtet werden (wenn man mehrere Fahrzeuge hat, bleibt der Vertrag zu den anderen KFZ bestehen).

Da sich die ePrämie aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten als eine aliquote Prämie versteht, behalten wir uns vor den aliquoten Anteil (Datum der Abmeldung bis 31.12.20xx) von Ihnen zurückzufordern, um dem folgenden Besitzer der fairnesshalber auch seine aliquote ePrämie ermöglichen zu können.

Infos zu Ladestationen

Beachten Sie: Die Anforderungen zur Abwicklung der ePrämie für Ladestationen können seitens Umweltbundesamt laufend angepasst werden. Vor Vertragsabschluss werden wir Sie über die aktuellen Anforderungen informieren.

Kontakt:

Telefon: 05 0180 900

E-Mail: office@epuls.at

Hier sind die wichtigsten Informationen, welche Sie zu nicht-öffentlichen Ladepunkten/ Plug-In-Hybrid aufbringen müssen. Genaueres finden Sie im Datenformular.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen werden, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer (Seriennummer)
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (UI-Nummer/Seriennummer).
Wie hoch fällt meine ePrämie aus?

Aktuell haben wir kein Angebot für Ladestellen. Sie können sich allerdings schon heute vorregistrieren. Wir informieren Sie sobald wir wieder ein Angebot für Ladestellen verfügbar haben!

Hier sind die wichtigsten Informationen, welche Sie zu halb-öffentlichen Ladepunkten aufbringen müssen. Genaueres finden Sie im Datenformular.

 

  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir eine eindeutige Ladepunktnummer (optional EVSE-ID/Seriennummer).
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr halb-öffentlicher Ladepunkt NICHT im Ladestellenverzeichnis eingetragen ist.
  • Der Standort bzw. die Kategorisierung als halb-öffentlicher Ladepunkt ist durch Fotos und Lageplan auf Nachfrage nachzuweisen. Ebenso muss der Betrieb eines halb-öffentlichen Ladepunktes durch Belege gemäß Gewerbeordnung, dem Baurecht oder dem Elektrotechnikrecht nachgewiesen werden.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer

 

Worin liegt der Unterschied zwischen öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladestationen?

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halböffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Hier sind die wichtigsten Informationen, welche Sie zu öffentlichen Ladepunkten aufbringen müssen. Genaueres finden Sie im Datenformular.
  • Der Nachweis einer infrastrukturseitigen Messung auf Ladepunktebene mittels MID konformen Stromzählers bzw. besseren Zählers (eichrechtskonform) ist erforderlich. Dazu wird ein Foto von der CE-Kennzeichnung am Ladepunkt benötigt.
  • Falls Sie über keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung bei epuls Ihre Ladepunkte im Ladestellenverzeichnis anmelden – das können Sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
  • Zusätzlich müssen Sie als juristische Person sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch und rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, muss eine Bestätigung der anderen Betreiber dieses Ladepunktes vorgelegt werden, welche das jeweilige Unternehmen berechtigen, diese Strommenge anzurechnen.
  • Aufzeichnungen, die automatisch vom Backendsystem erstellt werden, zu jedem einzelnen Ladevorgang:
      • Beginn-Ende
      • Dauer
      • verladene kWh
      • Ladepunktnummer bzw. EVSE-ID

 

Für welches Jahr kann ich eine ePrämie beantragen?

Momentan können Sie ePrämien für das Kalenderjahr 2025 bis 31.12.2025 beantragen. Um die genaue Höhe Ihrer ePrämie feststellen zu können, müssen wir nach Jahreswechsel von Ihnen die exakte verladene Menge an kWh Strom pro Ladepunkt und Kalenderjahr 2025 erfassen. Diesbezüglich werden wir noch Anfang 2026 an Sie herantreten, sofern Sie schon bei uns registriert sind.

Wann wird die ePrämie für meine Ladepunkte ausbezahlt?

Als Betreiber öffentlicher, halb-öffentlicher, sowie nicht-öffentlicher Ladestationen können Sie sich jederzeit bei uns melden und die verladenen Strommengen, sowie die entsprechenden Nachweise bei uns vormerken.

Sobald rechtlich klargestellt wird wie die Nachweise zu den Aufzeichnungen aus den Ladepunkten zu erfolgen haben, melden wir uns verlässlich bei Ihnen und klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf.

Allerdings müssen wir dann bis Jahresende warten, um die genaue jährliche verladene Strommenge Ihrer Ladepunkte (in kWh) erheben zu können.

Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie 2026 mit einer Überweisung der ePrämie auf Ihr Konto rechnen.

Kann ich mehrere Ladestationen anmelden?

Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an

Wie oft wird die ePrämie ausbezahlt?

Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten und die genaue Menge an verladenen Strom erheben. Eine ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Betreiber einer oder mehrerer Ladepunkte sind.